NEUER VERTRAG UVG/MV/IV

7

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June

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2025

Nach über zwei Jahren intensiver Verhandlungen ist es gelungen: Die Tarifpartner haben sich auf eine neue Tarifstruktur für physiotherapeutische Leistungen in der Unfallversicherung (UV), Militärversicherung (MV) und Invalidenversicherung (IV) geeinigt. Erstmals seit 1997 tritt per 1. Juli 2025 ein neuer Tarif in Kraft.

Sind Sie betroffen?

Die Tarifänderung betrifft Sie, wenn Ihre physiotherapeutische Behandlung von der Unfall-, Militär- - oder Invalidenversicherung übernommen wird.

Was bedeutet der neue Tarif für die Behandlung?

• Am Inhalt der Behandlung ändert sich nichts.

• Die Dauer der Behandlung kann sich bei Bedarf ändern. Ihr:e Physiotherapeut:in passt die Behandlungsdauer, wenn notwendig, an das Therapieziel an. Dauert der

Behandlungstermin länger als bisher, kann es sein, dass weniger Termine notwendig sind, um das Therapieziel zu erreichen.

• Die Planung der Behandlungsdauer liegt in der Verantwortung der Physiotherapeut:innen.

• In der Medizinischen Trainingstherapie (MTT) sind neu bis zu sechs statt bisher zwei Kontrolltermine möglich.

Wie wird zukünftig abgerechnet?

• Neu ist auf der Rechnung ersichtlich, wie viel Zeit für die Behandlung aufgewendet wurde.

• Ebenfalls ist neu ersichtlich, wieviel Zeit für administrative Arbeiten in Abwesenheit der Patient:innen aufgewendet wurde.

• Der Preis der Behandlung ändert sich und richtet sich neu nach der aufgewendeten Zeit.

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